Keine Schattenhaushalte für’s Militär!

Aus der gemeinsame Erklärung der Bürgerrechtsorganisationen Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Humanistische Union, IALANA und Vereinigung Demokratischer Jurist:innen vom 12. März 2025:

Das Grundgesetz braucht keine Schattenhaushalte fürs Militär!

„Wir fordern: Statt neuer Sondervermögen und Bereichsausnahmen muss die Schuldenbremse aus der Verfassung gestrichen werden, um den Handlungsspielraum über ökonomische Fragen zurück ins Parlament zu holen. Die Hoheit über den Haushalt muss beim neuen Bundestag liegen. Die Nutzung aller öffentlichen Mittel muss sich am Ziel von Frieden, Deeskalation und europäischer Einigung orientieren, sowie soziale, demokratische und ökologische Aspekte fokussieren.“

„Auch jenseits haushaltspolitischer Gründe treten wir der Logik der Sondervermögen und Bereichsausnahmen entgegen. Die vorgesehene Grundgesetzänderung würde eine weitere enorme Aufrüstung ermöglichen. Das Grundgesetz ist nach Artikel 26 Absatz 1 als Friedensverfassung ausgestaltet, nach der alle Handlungen verfassungswidrig sind, die „das friedliche Zusammenleben der Völker“ stören können. Die Bundeswehr ist ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag folgend nur für die Landesverteidigung auszustatten, nicht um sie „kriegstauglich“ zu machen. Es ist höchste Zeit, der Kriegs- und Rüstungslogik eine völkerrechtliche Logik des Wiederaufbaus einer europäischen und globalen Friedensordnung und der Abrüstung entgegenzusetzen. Die großen Fragen der Menschheit, insbesondere im Kontext des Klimawandels, bedürfen der Verständigung und Kooperation.“